Ungenehmigtes Lagerfeuer
Brandeinsatz
Zugriffe 889
|
eingesetzte Kräfte
|
Einsatzbericht
Ein Grundstückeigentümer in der Straße "Hinter der Ahrend" veranstaltete eine private Feier und entzündete dabei auf seinem Grundstück einen großen Haufen Buschwerk (Gartenabfälle) als Lagerfeuer. Die Feuerwehr, die Polizei und das Ordnungsamt wurden alarmiert. Da eine Brenngenehmigung nicht vorlag löschte die Ortswehr das Feuer ab. Vom Ordnungsamt bekommt der Verursacher dafür einen Bußgeldbescheid und die Kostenrechnung für den Feuerwehreinsatz übersandt.