Eigentlich allgemein bekannt und trotzdem gerne immer wieder vergessen oder verdrängt sind die folgende Punkte auch dieses Jahr ein Dauerbrenner:
- Feuerwerkskörper dürfen nicht an Minderjährige abgegeben werden
- Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt mit Wunderkerzen hantieren
- Kaufen Sie Feuerwerkskörper nur im Fachhandel oder Supermarkt und kaufen Sie nur Artikel, die mit einer "BAM-Kennzeichnung" versehen sind
- Zum Wohle Ihrer Gliedmaßen und körperlichen Gesundheit: Brennen Sie Feuerwerk nur entsprechend der Gebrauchsanweisung ab
- Lassen Sie nicht ausgelöste Feuerwerkskörper ("Blindgänger") liegen
- Zielen Sie mit Raketen und Böllern niemals auf Menschen, Tiere, Gebäude, Autos, Bäume oder in Gärten
- Raketen und Fontänen dürfen nicht in Räumen, unter Unterständen, Überdachungen oder Carports gezündet werden
Vom Feuerzeug zum Anzünden der Feuerwerkskörper bis zum Zinngießen, an Silvester nehmen die Verbrennungsmöglichen kein Ende. Kühlen Sie Verbrennungen immer zeitnah mit lauwarmem Wasser und gehen Sie gegebenenfalls ebenso zeitnah zum Arzt.
Der Silvesterabend, der bekanntlich einfach nicht zu Ende gehen will, bietet ausreichend Zeit zum Schlemmen mit Familie oder Freunden. Denken Sie speziell beim Fondue immer daran, dass brennendes Fett nicht mit Wasser gelöscht werden darf - legen Sie im Brandfall den Deckel drauf und bringen Sie den Fonduetopf ins Freie, wo er an der kalten Luft abkühlen kann.
Und zuletzt in eigener Sache: Werfen Sie keine Feuerwerkskörper auf vorbeifahrende Feuerwehrfahrzeuge, denn wir sind in diesem Moment auf dem Weg zum letzten oder ersten Ernst des Jahres!
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch in das neue Jahr.